Impressum

Hinweis für berufsrechtliche Regelungen für Heilpraktiker
Die Berufsverbände haben sich 1992 auf eine Berufsordnung für Heilpraktiker
(BOH) geeinigt, die jedoch nicht für alle Heilpraktiker rechtsverbindlich ist,
sondern nur als vereinsinternes Recht für die Mitglieder Gültigkeit besitzt.
Wichtig: Die im Internet abrufbaren Gesetzestexte sind nicht die amtliche
Fassung. Diese finden Sie nur in der Papierausgabe des Bundesgesetzblattes.

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